Erklärung des Bundesvorstands der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend
Am 7. Februar 1962 unterzeichnete der nordamerikanische Präsident John F. Kennedy die Anordnung zur Einleitung der Blockade gegen Kuba. Die Blockade ist viel mehr als ein Embargo. Sie hat das Ziel der ganzen Welt den Handel mit Kuba zu verbieten um Kuba zu isolieren, zu unterdrücken und letztlich wieder zu einer Kolonie der USA zu machen. Kuba zeigt, dass eine andere und gerechtere Gesellschaft möglich ist. Deshalb ist es ein Dorn im Auge der Mächtigen der USA und ihres Präsidenten Trump. Zum ersten Mal in der Geschichte ist jetzt Titel III des Blockade-Gesetzes von Drumpf in Kraft gesetzt worden, der die Blockade erneut verschärft und US-Bürgern (auch eingebürgerten) das Recht gibt, ausländische Unternehmen vor US-Gerichten wegen der Nutzung von nach der Revolution enteigneten Eigentums zu verklagen. Jüngst wurde z.B. Klage von14 Enkeln von Carlos und Pura Nuñez, die einst die Banco Nuñez besaßen, gegen die französische Bank Société Générale S.A. (SocGen) eingereicht. Die Banco Nuñez wurde nach der Revolution Teil der Nationalbank von Kuba, damit sie dem Allgemeinwohl dient und nicht mehr den Interessen einzelner Superreicher. Die Kläger fordern fast 800 Millionen $, weil die SocGen durch ihre Handelsbeziehungen mit dem verstaatlichten Eigentum den Titel III des Helms-Burton-Gesetzes verletzt habe, indem sie von 2000 bis 2010 Transaktionen für die Nationalbank von Kuba abwickelte. Das Reiseunternehmen Expedia Group ist bereits wegen Reisen nach Kuba zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Die Blockade verstößt gegen die Rechte des kubanischen Volkes!
Sie beschränkt das Recht auf Gesundheit, da sie Schwierigkeiten beim Erwerb von Medikamenten, Reagenzien, Instrumenten, Ersatzteilen für medizinische Geräte und anderen für den Betrieb des Sektors erforderlichen Gütern hervorruft. Sie verursacht auch einen beschränkten Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und Computerwerkzeugen, die für die Herstellung von Multimedia-Bildungsmaterialien erforderlich sind.
Die Blockade verletzt das Völkerrecht! Sie ist ein unerlaubter und dreister Angriff auf Souveränität und Selbstbestimmung des kubanischen Volkes. Die Blockade verletzt aber auch die Rechte aller anderen Staaten, Unternehmen und Personen, die mit Kuba wirtschaftliche oder politische Beziehungen unterhalten.
Wir fordern von Bundesregierung und EU, ihren Lippenbekenntnissen auch Taten folgen zu lassen. Man kann sich nicht einerseits gegen Trump und die Blockade äußern und sie dann aber faktisch mittragen.
Wir rufen daher alle demokratischen Jugendorganisationen auf, die Blockade gegen Kuba und insbesondere den jetzt in Kraft gesetzten Titel III, der gegen das Völkerrecht verstößt und extraterritoriale Auswirkungen hat, der die Souveränität anderer Staaten einschränkt und der den Interessen der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen oder Einrichtungen sowie der Handels- und Schifffahrtsfreiheit schadet, entschieden abzulehnen.